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In Sachen Aktienkultur: Die Hauptversammlung

Hauptversammlung im Detail
Aktionärsrechte
Beispiel Dr. Hönle AG

Wer die Finanzberichterstattung verfolgt, der weiß, dass immer im Frühjahr nach und nach die Geschäftsberichte der Unternehmen für das vergangene Jahr veröffentlicht werden.
Diese und der Bericht über den Verlauf des Geschäftsjahres sind auch ein wesentlicher Bestandteil der Hauptversammlung. Die Hauptversammlung (HV) findet typischerweise ein paar Wochen nach Veröffentlichung des Geschäftsberichts statt.

In den kommenden Wochen und Monaten ist das auch wieder der Fall, die genauen Termine liefert die jeweilige IR-Internetseite der Unternehmen, eine Übersicht die Seite dividendenchecker.de. Wie im Artikel zu Aktien beschrieben, ist die Teilnahme an der Hauptversammlung eines der Rechte, das man durch den Kauf von Aktien erwirbt. Über die Wahrnehmung seiner Rechte kann man als Teil des demokratischen Prozesses, wie bei politischen Wahlen, die Welt, in der wir leben, aktiv mitgestalten. Daher sollte man das auf jeden Fall machen. Welche Möglichkeiten man dazu im Rahmen einer HV hat, welche Formalitäten es dazu im Vorfeld gibt und wie die eigentliche Veranstaltung abläuft, wird am Beispiel der Dr. Hönle Aktiengesellschaft aus Gräfelfing bei München erklärt.

Beispiel Dr. Hönle AG

Die Dr. Hönle Gruppe ist ein weltweit agierender mittelständischer Technologiekonzern, der auf Geräte, Anlagen und Komponenten zum industriellen Einsatz spezialisiert ist. Das Geschäft ist in die drei Segmente Geräte & Anlagen (Lack- und Klebstofftrocknung, Kunststoffhärtung sowie Entkeimung), Glas & Strahler (Quarzglasrohre und –stäbe sowie Trocknungslampen) und Klebstoffe (für Elektronik, Optik, Medizintechnik sowie Automobilproduktion) gegliedert. In den folgenden Grafiken sind einige Informationen über das Unternehmen dargestellt.

Zum Großteil sind diese Informationen dem Geschäftsbericht 2015/2016 entnommen, der am 31. Januar 2017 veröffentlicht wurde.

Anfang März, wurden die Aktionäre über ihre Banken, entweder per Brief oder elektronisch, zur Hauptversammlung eingeladen. Seitdem sind die Einladung und weitere Materialien auch auf der IR-Seite von Dr. Hönle als pdf verfügbar.

Einladung zur Hauptversammlung

Im Wesentlichen enthält die Einladung

Ort und Zeit der Hauptversammlung
Tagesordnung
Details, wer zur Teilnahme berechtigt ist, und wie man sich anmelden kann
Informationen zur Stimmrechtsvertretung
Eine Auflistung der einsehbaren Unterlagen auf der IR-Internetseite
Pflichtangaben zu den Rechten der Aktionäre und den Umgang mit diesen
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Am Beispiel Dr. Hönle heißt das konkret:

Zeit und Ort

die Hauptversammlung findet am Dienstag, 28. März 2017, um 10.00 Uhr im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung statt.

Tagesordnung
Vorlage des Geschäftsberichts 2015/2016 und zugehöriger Dokumente
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2015/2016 (Zahlung einer Dividende von 0,55 EUR)
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 (das ist vergleichbar mit der Abnahme der Leistung bei einem Handwerker, und man erklärt dadurch, dass man mit der Leistung des Vorstands zufrieden ist. Außerdem wird der Vorstand durch die Entlastung von möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz befreit).
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Teilnahme und Anmeldung

An der Hauptversammlung teilnehmen und seine Stimmrechte ausüben dürfen Aktionäre, die in schriftlicher Form (per Brief, Fax oder e-mail, Adressen sind in der Einladung genannt)

Ihre Teilnahme angemeldet haben und
Ihren Anteilsbesitz am Nachweisstichtag (7. März 2017, 0.00 Uhr) nachweisen (durch eine Bestätigung der Bank, bei der sie ihr Depot haben); diese muss der Dr. Hönle AG bis spätestens 21. März 2017 zugegangen sein.

Oft bieten die Online-Banken auf ihren Portalen einen Hauptversammlungsservice an: Dann meldet man sich über die Bank zur Hauptversammlung an und der Nachweis des Anteilsbesitzes durch die Bank erfolgt mit der Weiterleitung der Anmeldung an das entsprechende Unternehmen.

Stimmrechtsvertretung

Wer keine Zeit hat, selbst an der Hauptversammlung teilzunehmen, kann, quasi per Briefwahl, seine Stimmrechte durch einen Vertreter ausüben lassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Selbst einen Vertreter wählen (einen anderen Aktionär der zur Hauptversammlung geht, z. B. eine Aktionärsvereinigung, wie die DSW oder SdK oder eine Bank) oder einen Vertreter der Gesellschaft bestimmen. Dazu muss eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Für beide Varianten und die Aufhebung einer Vollmacht gibt es auf der Website Formulare zum Download. Teilweise können Weisungen auch auf den Portalen der Online-Banken gegeben werden.

Einsehbare Unterlagen

Ebenfalls auf der Website sind folgende Unterlagen einsehbar:

Jahresabschluss
Konzernabschluss
Lagebericht
Konzernlagebericht
Berichte des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns
Erläuternder Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (diese betreffen vor allem Informationen bezüglich des Eigenkapitals und die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft)
Aktionärsrechte

Als Aktionär hat man auf der Hauptversammlung neben dem Stimmrecht weitere Rechte. Hier wird nun konkretisiert, auf was sich diese beziehen und wie sie ausgeübt werden können.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung, wenn mindestens 90 Tage ein Zwanzigstel der Aktien (bzw. 500.000 € am Grundkapital) und dieser Anteil auch am Tag der HV gehalten werden, und die Ergänzung mit Begründung bzw. Beschlussvorschlag schriftlich bis 30 Tage (25.02.2017) vor der HV an den Vorstand übermittelt wurde (Adressen dafür werden in der Einladung angegeben). Diese Informationen müssen dann durch das Unternehmen publik gemacht werden (Bundesanzeiger, IR-Website, geeignete Medien).

Ähnliches gilt für die Veröffentlichung von Gegenanträgen zu Vorschlägen des Vorstands/Aufsichtsrats und Wahlvorschläge (Aufsichtsratsmitglieder, Abschlussprüfer): Diese müssen, Gegenanträge zu Vorschlägen des Vorstands/Aufsichtsrats auch mit Begründung, bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung durch den Aktionär übersendet werden. Die Verwaltung kann die Veröffentlichung noch um eine Stellungnahme ergänzen. Bei Dr. Hönle gelten Anträge und Vorschläge nur als gestellt, wenn sie auch auf der Hauptversammlung mündlich vorgetragen werden. Dieses Recht hat ein Aktionär zudem immer, auch ohne vorherige Übersendung, allerdings gibt es dann natürlich keine öffentliche Bekanntmachung.

Unter bestimmten Umständen (z. B. wenn sich das Unternehmen durch Veröffentlichung strafbar machen würde, oder die Vorschläge beleidigend sind) müssen diese nicht veröffentlicht werden, auch wenn sie rechtzeitig übersandt wurden.

Recht auf Auskunft, sofern diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital beträgt 5.512.930 EUR und ist in eine Gesamtzahl von 5.512.930 Stückaktien eingeteilt. Grundsätzlich gewähren diese alle auch jeweils ein Stimmrecht. Da die Dr. Hönle AG jedoch selbst 1.076 eigene Aktien hält und nach dem Gesetz für diese keine Stimmrechte ausüben darf, beträgt die Anzahl der Stimmrechte 5.511.854.

Wer die diesen Angaben zu entnehmenden Kriterien erfüllt und die Formalitäten eingehalten hat, kann an der Hauptversammlung am 28.03.2017 aktiv mitwirken. Darüber, ob es aktive Aktionäre gab, und wie die Hauptversammlung abgelaufen ist, wird nach der Veranstaltung in einem weiteren